I. Strafe - der Triumph des Guten

Aus heutiger Sicht erscheinen Strafrecht, Strafverfahren und Strafvollzug im Mittelalter als unvorstellbar grausam und mitleidslos. Die mit fantasievollen Qualen verbundenen öffentlich vollstreckten Hinrichtungen wurden von der Obrigkeit bewußt als Volksfeste inszeniert. Es gab sogar Städte, die bereit waren, für solche Gelegenheiten zu bezahlen, um sich eine Hinrichtung zu kaufen. Wie ist eine solche Einstellung zu erklären?

Mittelalterliches Strafrecht darf nicht mit heutigen Maßstäben gemessen werden. Heutzutage hat Strafjustiz die Aufgabe, dem Straftäter die Grundlagen für ein straffreies Leben zu vermitteln, ihn zu resozialisieren. Strafjustiz im Mittelalter hatte eine gänzlich andere Funktion. Das gesamte soziale Leben war eingebettet in die göttliche Ordnung. Straftaten stellten diese in Frage. Gesellschaft und Geschichte galten als Schauplatz des Kampfes zwischen Gott und Satan. Ein Straftäter hatte in diesem Kampf die Seite des Bösen eingenommen und dadurch die göttliche Ordnung verletzt. Im Strafrecht ging es also nicht um bloße Verfolgung und Ahndung von Rechtsbrüchen, sondern um die Wiederherstellung der göttlichen Ordnung. Die Bestrafung, ja die Vernichtung des Übeltäters bedeuteten den Sieg des Guten und waren somit Aufgabe aller Christen. (1)

Im Grunde gab es kein Strafen im heutigen Sinne. Vielmehr wurde der Delinquent als schädliches Glied der Gesellschaft herausgestellt, bisweilen auch getötet, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Das Individuum spielte dabei überhaupt keine Rolle, die Gesellschaft stand ganz eindeutig im Vordergrund.

In manchen weltlich- oder religiös-totalitären Staaten, in extremistischen, nationalistischen oder rassistischen Gruppen scheint es auch heute noch solche Sichtweisen zu geben.