Realschule

Wie in der Hauptschule, so muß unser Thema auch in der Realschule vom Lehrplan her in der 8. Klasse verankert werden. Der Anschluß wäre hier in der Lehrplaneinheit 1 des Faches Gemeinschaftskunde gegeben: "Der einzelne im Rechtsstaat" (S.229) Im Vergleich zu den Lehrplanvorgabenden anderer Schularten ist hier der Bezug zum Thema Strafvollzug sehr explizit formuliert: "Formen und Ursachen der Straffälligkeit von Jugendlichen", "Sinn der Strafe", " Verschiedene Modelle des Strafvollzugs", "Strafe und Resozialisierung", all dies lädt geradezu ein, eine Justizvollzugsanstalt einmal konkreter unter die Lupe zu nehmen und aus der Sicht verschiedener Berufe im Strafvollzug zu untersuchen

Auch hier lassen sich viele fächerübergreifende Bezüge herstellen. Thema 5 der "fächerverbindenen Themen" lautet "Anderen helfen". (S. 213) Wie läßt sich diese Frage im Zusammenhang mit Tätern und Opfern besprechen? Die Fächer Katholische- und Evangelische Religionslehre bieten hier ebenfalls Bezüge: LPE 5 in der Kath. Religionslehre lautet. "Sich mit Gewalt durchsetzen?" (S.219) und fragt nach Ursachen und Alternativen zur Gewalt. Die Evangelische Religionslehre spricht in der LPE 8.5.2 vom "Recht, eine andere / ein anderer zu werden" (S.215) und in der LPE 8.6. über die Probleme der Gewissensbildung und der Gewissensentscheidung. (S.215/16).

Aber auch im Fach Deutsch finden wir leicht Bezüge, die uns erlauben, das Thema in fachspezifischer Weise zu behandeln: Der "Arbeitsbereich 1: Sprechen und Schreiben" (S. 221) bietet hier in 30 Stunden eine Fülle an Möglichkeiten. Gespräche führen, fremde Meinungen berücksichtigen, Informationen beschaffen, Argumentieren, - all dies läßt sich leicht themenspezifisch erlernen. Im "Arbeitsbereich 2" (S. 222) läßt das Fach Deutsch dem Lehrer 25 Stunden, um Gedichte, Kurzgeschichten, ein Jugendbuch, dramatische Texte (Hörspiele) oder Sachtexte zu behandeln. Im Bereichder Kurgeschichten oder beim Jugendbuch lassen sich thematische Verknüpfungen leicht herstellen...