Vom Text zum Schaubild

Ablauf Tarifvertragsverhandlungen

Die Tarifauseinandersetzungen werden mit der Kündigung des noch laufenden Tarifvertrags eingeleitet. Die Kündigung kann grundsätzlich durch jede der beiden Taufvertragsparteien erfolgen.

Nach der Kündigung des Tarifvertrags treten die Tarifkommissionen beider Parteien zu Tarifverhandlungen zusammen. Hierbei erläutern die Gewerkschaften ihrem Verhandlungspartner die im Kündigungsschreiben aufgeführten Lohn- und Gehaltsforderungen. Die Arbeitgeber unterbreiten ein Angebot Iп der Regel weichen Forderung und Angebot in dieser Phase noch stark voneinander ab. Ziel dег weiteren Verhandlungen ist es also, einen akzeptablen Kompromiss zu finden. Scheitern die Verhandlungen, kommt es zur Schlichtung.

Wenn alle Verhandlungsmittel ausgeschöpft sind, dann setzt das Allgemeine Schlichtungsverfahren ein. Dadurch wird versucht, die festgefahrenen Verhandlungen wieder in Gang zu bringen und zu einer Einigung zu kommen. Die Schlichtung dient zur Entfaltung des Arbeitsfriedens und zur Verhinderung von Arbeitskämpfen.

In der Regel sind die Schlichtungsstellen mit Beisitzern von Arbeitgeber und Arbeitnehmern und einem neutralen Vorsitzenden besetzt. Sie erarbeiten einen Einigungsvorschlag, der von den Tarifparteien angenommen oder abgelehnt werden kann. Im Falle der Annahme kommt es zu einem Abschluss eines neuen Tarifvertrages, im anderen Falle gilt die Schlichtung als gescheitert. Mit dem Scheitern der Schlichtung erlischt die Friedenspflicht der Tarifparteien und es können nunmehr Arbeitskampfmaßnahmen eingeleitet werden.

Bevor zum Streik aufgerufen wird, wird die Gewerkschaft noch eine Urabstimmung durchführen. Hierbei müssen alle Gewerkschaftsmitglieder in einem bestimmten Tarifgebiet auf einem Stimmzettel ankreuzen, ob sie für oder gegen einen Arbeitskampf sind. Voraussetzung für die Durchführung eines Streiks ist, dass mindestens 75 % der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder sich für Streikmaßnahmen entscheiden.

Das wichtigste Arbeitskampfmittel der Arbeitnehmer ist der Streik. Zum Streikaufruf sind allein die Gewerkschaften berechtigt. Sie besitzen als eine Art Gegenmacht zu den Arbeitgebern das Streikmonopol.

Auf den Streik der Arbeitnehmer können die Arbeitgeber mit der Aussperrung reagieren. Hierbei wird den Arbeitnehmern von den Unternehmen der Zugang zu den Arbeitsplätzen verweigert. Während der Aussperrung ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer erbringt keine Leistung und erhält im Gegenzug keinen Lohn. Nach Beendigung der Aussperrung leben die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag wieder auf. Der Arbeitgeber kann eine Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nur verweigern, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, so z.B. bei Rädelsführern eines wilden Streiks.

Parallel zu den Arbeitskampfmaßnahmen werden Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien geführt. Sie zielen auf eine Beendigung des Arbeitskampfes. Voraussetzung hierfür ist eine Annäherung der kämpfenden Parteien und die Erzielung eines Kompromisses. Die Bereitschaft hierfür ist in dieser Phase des Arbeitskampfes bei beiden Parteien relativ groß, denn der Streik verursacht hohe Kosten durch Produktionsausfall und die Ausgesperrten erleiden Einkommensverluste.

In dieser Phase des Arbeitskampfes setzt häufig die besondere Schlichtung ein. Die besondere Schlichtung wird während eines laufenden Arbeitskampfes durchgeführt. In einem letzten Versuch sollen die festgefahrenen Verhandlungen wieder in Gang gebracht werden.

Kommt bei den Tarifverhandlungen eine Einigung zustande, so ist eine erneute Urabstimmung zur Beendigung des Streiks notwendig. Zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags kommt es, wenn bei der Urabstimmung mindestens 25 % der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer für die Annahme des Verhandlungsergebnisses und damit für die Beendigung des Streiks stimmt.

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Arbeitsauftrag: Entwerft in Gruppenarbeit ein Schaubild, welches die einzelnen Stufen des Arbeitskampfes erklärt.