Hauptschule

Aber nicht nur im Gymnasium, auch in der Haupt- oder Realschule läßt sich das Thema "Dritte Gewalt / Strafvollzug" begründet und anschaulich behandeln. (3) Weniger theoretisch als im Gymnasium muß der Stoff für die 8. Klasse der Hauptschule im Fach Gemeinschaftskunde zentral angesiedelt werden. Oberthema der mit acht Stunden angesetzten Lehrplaneinheit 2 heißt hier: " Jugend im Rechtsstaat" (S.218/19) Altersentsprechend interessieren sich die Schüler stark mit Normabweichungen im Drogenbereich, der ja auch häufig zum Einstieg in eine "kriminelle Karriere" führt. Thema Nr. 1 im Rahmen der lehrplanmäßig vorgeschlagenen "fächerverbindenden Themen" lautet nun "Suchtprävention" (S.197), Thema Nr. 4 lautet "Jugend und Recht" (S.200). Aber nicht nur zu den fächerübergreifenden Themen ergeben sich Bezüge, die für die Behandlung der Gesamtthematik mehr Zeit und Verständnis schaffen, es bieten sich auch Lehrplanbezüge zu den Fächern Evangelische Religionslehre (LPE 6: Strafen- Vergeben - Neu anfangen; S.204), Katholische Religionslehre (LPE 3: Neu anfangen - Gewissen, Schuld und Vergebung; S.208) und Ethik (LPE 1: Leben in Gemeinschaften; S.239) an. Ebenfalls sinnvoll wäre die Einbindung des Themas in das Fach Deutsch, wo der " Arbeitsbereich 1" (S. 210-212) viel Spielraum läßt, um Simulationsspiele, Diskussion, Argumentation und Begründung an interessanten Themen zu üben.

Überhaupt sollten sich die beteiligten Lehrer untereinander absprechen, so daß keine platte Wiederholung der gleichen Aussagen entstehen und die Schüler die Thematik als allzu redundant empfinden. Gerade das Fach Deutsch läßt hier viele Variationen offen. So könnte im "Arbeitsbereich 2" (S.212) auch ein dem Thema entsprechendes Jugend- oder Sachbuch behandelt werden, das dem Thema eine neue Note gibt. (Vorschlag: "Beruf Räuber" von Michail Krausnik).