Hexenglauben und Hexenprozesse

Der Hexenturm gegenüber der Unibibliothek

1. Hexensabbat

Die Vorgänge während des Hexensabbats, d.h. der Zusammenkunft des Teu­fels mit Hexen und Zauberern, bilden wohl das Kernstück des Hexenglaubens. Am 1. Mai - in der Walpurgisnacht - flogen die Hexen auf den Blocksberg, aber auch zu Ruinen, Friedhöfen und abgelegenen Wiesen. Zum Fliegen benutzten sie Besen, Ofengabeln, Stöcke oder auch Tiere. Im Mittelpunkt des Hexensabbats stand der Teufel, oft als Bock darge­stellt, Symbol der Fruchtbarkeit und Lüsternheit. Hier nahm er die Hul­digungen seiner Diener entgegen. Die Versammelten tanzten den Hexenreigen, unbekleidet und orgiastisch entrückt. Auf dem Hexensabbat fand all das statt, was die Kirchenmoral untersagte: Alkohol- und Drogenrausch, Sinnenlust und erotische Fantasien. Dabei kam es auch zum Geschlechts­verkehr zwischen Teufel und Hexen, der sog. Teufelsbuhlschaft. Die Neigung zu derlei Lastern wurde hauptsächlich Frauen zugeschrieben, denn man war ernsthaft davon überzeugt, dass Frauen anfälliger für die Sünde seien: bereits Evas Ungehorsam gegen Gott und ihre Verführung durch Satan hätten dies bewiesen.

Auf dem Hexensabbat opferten die Hexen ihrem Meister neugeborene Kinder oder töteten sie und bereiteten aus ihren Eingeweiden Zaubertrank und Hexensalbe.

Schließlich verbündeten sich die Anwesenden im Teufelspakt, dessen Zweck der Schadenzauber war. Die Hexen verpflichteten sich, der menschlichen Gemeinschaft zu schaden, wo es nur ging: an Leib und Seele, Ernte und Vieh, Haus und Hof. Dazu stattete der Teufel sie mit übernatürlichen Kräften aus: Sie vermochten Unwetter herbeizuzaubern, Hagelstürme zu verursachen, Mensch und Tier mittels magischer Sprüche dahinsiechen zu lassen, Ehen durch Unfruchtbarkeit und Streit zu zerstören und vieles mehr. Oft verwandelten sich die Hexen in Tiere, zumeist in Katzen, um unerkannt ihren Schadenzauber ausüben zu können. Der Vorwurf des Scha­denzaubers stand im Mittelpunkt der Hexenprozesse. (1)

2. Ursprünge des Hexenglaubens

Die Bausteine des Hexenglaubens gehen auf antike Mythen zurück, sei es nun der Pakt mit überirdischen Mächten, die Tierverwandlung und die Flugfähigkeit, der Schadenzauber oder die Dämonenbuhlschaft. In der griechischen Mythologie treffen wir auf zwei Gestalten, die der spätmittelalterlichen Hexe auch sprachlich verwandt sind: auf Hekate, die Tochter des Perseus, und auf Hekuba, die Frau des Trojanerkönigs Priamos. Die Kindestötung und die Tierverwandlung sind bereits im Zusam­menhang mit Hekuba auftretende Elemente des späteren Hexenwahns. Hekate, bei Hesiod noch eine allumfassende, den Menschen wohlgesinnte Göttin, wandelt sich bei späteren Dichtern zur Göttin der Unterwelt und zur Schutzpatronin der Zauberin Medea - ein Bild, das die Inquisitoren be­reitwillig übernahmen. Medea war ebenso wie ihre Tante Circe eine Zaube­rin, deren Macht sich auf die Kenntnis bestimmter Zauberkräuter stützte. Auf sie geht auch die Vorstellung der Hexensalbe zurück, die aus Kräu­tern mit halluzinogener und narkotischer Wirkung hergestellt wurde und deren Anwendung den Hexen Flugfähigkeit verlieh und sie gegen die Schmerzen der Folter immun machen sollte.

Ovid und Seneca berichten von der Striga, die sich nach dem Einreiben mit einer Zaubersalbe in einen Nachtvogel verwandelte und auf Tieren und Gegenständen durch die Lüfte ritt. Dabei bediente sie sich eines Bockes, der später zur Symbolfigur des Teufels auf den Hexensabbaten werden sollte, oder eines Besens, des wohl berühmtesten Hexenutensils. Auf die Striga, die während ihrer Ausfahrten den Kindern das Blut und den Ziegen die Milch aussaugte, werden auch die in den Hexenprozessen häufig auf­tauchende Anklage des Melkzaubers und die Verwendung von Kinderblut zur Bereitung der Hexensalbe zurückgeführt.

In die Hexenvorstellungen gehen Aspekte antiker Natur-, Mutter- und Fruchtbarkeitskulte ein. So ist z.B. bekannt, dass es noch im 6. Jahrhun­dert n. Chr. im Raum Trier ein Standbild der Göttin Diana gegeben hat, das von der noch nicht völlig christianisierten Bevölkerung verehrt wur­de. In manchen mittelalterlichen Quellen werden Frauen, die von Fluger­lebnissen berichteten, als "societas Dianae", also als Dianas Begleite­rinnen bezeichnet. Diana, die angeblich von den Hexen angebetet wurde, war Teil eines Große-Mutter-Kultes, der in der Antike verschiedene Ge­stalten annahm. Jede der angebeteten Figuren war mehr oder weniger mit positiven und negativen, hellen und dunklen, lebensspendenden und lebensvernichtenden Zügen ausgestattet. Aradia, die Tochter Dianas und ihres Bruders Luzifer, wird auf die Erde gesandt, um als weiblicher Mes­sias die Menschen aus Knechtschaft und Unterdrückung zu befreien. Aradia soll die Menschen Zauberei und Hexerei lehren, damit sie sich gegen ihre Unterdrücker zur Wehr setzen können, indem sie Herrscher vergiften oder geizige Bauern mit Missernten heimsuchen.

Aus alten Kulturen des Mittelmeerraumes ist eine große Zahl von Religio­nen bekannt, die die Frau mit dem Mond in Zusammenhang bringen. Dabei handelte es sich um Fruchtbarkeitskulte, die eine Verbindung zwischen dem Mondzyklus und dem Menstruationszyklus herstellten. In Babylon betete man die Mondgöttin Ischtar oder Astarte an, bei den Ägyptern wurde Isis, bei den Griechen und Römern Selene und Luna als Mondgöttin verehrt. In den antiken Kulten hatte der Mond eine weibliche Gestalt, sein Zu- und Abnehmen diente der Zeitrechnung. Die Mondgöttin war Spen­derin der Fruchtbarkeit und des Regens und wurde deshalb in der im Mit­telmeerraum gefürchteten Dürrezeit von der Mondpriesterin um Regen ange­fleht. Was die Mondpriesterin jedoch zum Wohle der Menschen tat, wurde im Mittelalter als Teufelswerk gefürchtet. Zu den Hexenvorwürfen der In­quisition gehörten das Regenmachen und der Wetterzauber. Liest man die Hexenprozeßakten und betrachtet man die Hexendarstellungen des ausgehenden Mittelalters, stellt man fest, dass immer wieder der Be­reich der Medizin und Geburtshilfe berührt wird. Von jeher hatten Frauen einander bei der Geburt geholfen. Hebammen waren meist ältere, heilkun­dige Frauen, die schmerzlindernde Präparate zu gewinnen, Unfruchtbarkeit zu behandeln wussten, aber auch bei Empfängnisverhütung und Abtreibung

behilflich waren. Das setzte sie oft dem Verdacht aus, Hexen zu sein und Satan die Neugeborenen zu weihen oder sie gar zu töten, um aus ihren Körpern "Hexensalbe" oder Mittel für den Schadenzauber zu bereiten. Sie wurden auch für den auffallenden Geburtenrückgang im späten Mittelalter verantwortlich gemacht. (2)

3. Hexenwahn

Im Zuge der Christianisierung wurden magische Rituale und Naturkulte für heidnisch erklärt und unter Strafe gestellt. Nachdem das Christentum zur Staatsreligion geworden war, kamen auch Zweifler aus den eigenen Reihen nicht mehr ungeschoren davon. Zuerst wurden diese Häretiker, d.h. Ab­weichler von der Kirchenlehre, nur aus der Kirche ausgeschlossen, dann aber auch verfolgt und schließlich sogar in großer Zahl verbrannt. Selbst Kreuzzüge wurden gegen abtrünnige Christen geführt, z.B. gegen die Sekte der Albigenser in Südfrankreich im Jahre 1209. Aus dieser Er­fahrung heraus sah die Kirche sich genötigt, eine Einrichtung zu schaf­fen, die die Ketzerverfolgung zügiger, zielgerichteter und vor allem einheitlicher vornahm. So entstand die "Heilige Inquisition" (lat. inquirere = untersuchen, erforschen, Beweise zur Klage sammeln), die den Mönchen des Dominikanerordens übertragen wurde. Diese reisten nun in Europa umher und forschten allerorts nach Ketzern. Dieser Begriff ist von den Katharern abgeleitet, einer Sekte, von der sich die Kirche im Spätmittelalter bedroht fühlte. Per Erlass forderten die Inquisitoren zur Denunziation von Mitbürgern auf. Menschen wurden auf bloße Gerüchte hin verhaftet. Beim Prozess selbst war kein Verteidiger zugelassen. Wer den­noch einen Widerspruch wagte, wäre selbst als Sympathisant der Ketzerei hingerichtet worden. Durch Folter sollte die "Wahrheit" aus den "ver­stockten" Ketzern heraus gemartert werden. Und die Inquisitoren erreich­ten ihr Ziel: die Angeklagten gestanden, einen Pakt mit dem Teufel ge­schlossen zu haben, um Gott zu stürzen und Satans Reich auf Erden zu errichten.

Im 13. Jahrhundert trat der Vorwurf des Teufelspaktes in Verbindung mit Zauberei immer mehr in den Vordergrund. Ketzern wurden magische Prakti­ken unterstellt und Zauberer als Ketzer verbrannt. In den Ketzerprozes­sen des 13. und 14. Jahrhunderts tauchten die später in den Hexenprozes­sen verwendeten Vorwürfe erstmals auf: der Teufelspakt 1234, die Teu­felsbuhlschaft 1303, der Hexensabbat 1335 und der Hexenreigen 1353. In einer Bulle des Papstes Innozenz VIII, von 1484 wurde die Rechtmäßig­keit inquisitorischer Prozesse und Hinrichtungen festgeschrieben. Mit der päpstlichen Autorität im Rücken verfassten die beiden Dominikanermön­che Heinrich Institoris und Jakob Sprenger im Jahre 1487 den "Hexenhammer", eine systematische Hexenprozeßordnung. Darin wurden die Verbre­chen der Hexen aufgeführt und Anweisungen für das Prozeßverfahren er­teilt. Ferner war darin nachzulesen, wie man Hexen erkennen könne. Es durften nur Belastungszeugen angehört werden, Verteidiger waren ausge­schlossen. Die Folter wurde als Instrument der Wahrheitsfindung bei Hexen verordnet. Die Verfasser des "Hexenhammers" übertrugen der welt­lichen Gewalt, d.h. den örtlichen Gerichten, sehr viel Verantwortung bei der Prozeßführung, da Hexerei kein rein religiöses Verbrechen sei wie etwa die Ketzerei, sondern vielmehr ein "crimen mixtum", ein gemischtes Verbrechen: ein weltliches, weil Hexen Schaden an öffentlichem und pri­vatem Eigentum anrichteten, und ein religiöses, weil sie Gott lästerten und dem Teufel huldigten.

Die Erfindung des Buchdrucks in der Mitte des 15. Jahrhunderts trug zur raschen Verbreitung der Schriften gegen Ketzer und Hexen und zur Eskala­tion der Verfolgung bei. Auch die Geistlichen schürten in ihren Predig­ten den Glauben an die Hexen als Feinde der Menschheit kräftig weiter, so dass der Glaube an böse Geister und Dämonen Bestandteil des Lebens wurde.

Die Hexenprozesse erreichten ihren Höhepunkt während des Dreißigjährigen Krieges, also nicht etwa im "finsteren" Mittelalter, sondern zu Beginn der Neuzeit. Die Ursachen dafür sind vielfältig:

In dieser Zeit des Übergangs beginnen die Menschen sich zunehmend von der Kirche zu entfernen und von mittelalterlichen Bindungen und Wertvor­stellungen zu lösen. Martin Luther nimmt den Kampf gegen das übermäch­tige Papsttum auf. Angestachelt von seinem Mut und auf die von ihm über­setzte Bibel vertrauend, beginnen etliche Bauern unter reformatorischen Parolen der Unterdrückung durch ihre Herren Widerstand entgegenzusetzen. Doch Luther schlägt sich auf die Seite der Herren, weil die Bauern ihm zu radikale Forderungen stellen. Die Aufstände werden blutig niederge­schlagen. Wer aufrührerisches Gedankengut verbreitet, hat sich schnell den Vorwarf eingehandelt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Wanderprediger schüren in jenen Tagen mit Endzeitvisionen die Angst der Bevölkerung vor dem Jüngsten Gericht. Plötzlich werden Kometen, Natur­katastrophen oder Seuchen als Menetekel gedeutet. Die Pest, die bereits um die Mitte des 14. Jahrhunderts ihren Einzug in Europa gehalten hat, fordert 25 Millionen Menschenleben - ein Viertel der damaligen Bevölke­rung. Die Erntekrisen zwischen 1580 und 1620 festigen den Glauben an die Allgegenwart des Schadenzaubers.

Der Augsburger Religionsfriede von 1555 bringt Religionsfreiheit für die Landesherren. Jeder Landesherr kann nun entscheiden, welcher Konfession seine Untertanen angehören sollen. Kommt es zu Kämpfen und eventuellen Gebietsabtretungen, so ändert sich die Konfession der Bevölkerung von einem Tag auf den anderen, und damit schwindet die Gewissheit, was gerade "rechtgläubig" und was "ketzerisch" sei. Diese Unsicherheit dürfte zu einer Lebensangst beigetragen haben, die sich ihre Sündenböcke und Ven­tile schaffte. Die Reformation verfolgt Hexen übrigens mit derselben Unbarmherzigkeit wie die katholische Kirche. Luther selbst glaubt an Hexe­rei.

Nachdem sich die katholischen Kräfte in Deutschland im 17. Jahrhundert wieder verstärkt haben, gehen sie dazu über, die Errungenschaften der Reformation rückgängig zu machen. Darüber kommt es zum Dreißigjährigen Krieg, der die Menschen erneut mit Not und Tod heimsucht. Fast 40 X der Bevölkerung werden getötet. Nach dem Westfälischen Frieden von 164S zählt man 15 000 zerstörte Städte und entvölkerte Dörfer. In der Pfalz überlebt nur ein Zwanzigstel der Bevölkerung. (3) Angst und Resignation sind wohl die bestimmenden Merkmale dieser Epoche gewesen. Kein Wunder, daß man froh war, in den Hexen die Schuldigen für all das Unglück gefunden zu haben, das einen getroffen hatte. (4)

4. Hexenprozesse

Im Mittelpunkt der Hexenprozesse stand in der Regel der Vorwurf der Schadenszauberei. Hexerei wurde auf eine Stufe mit Majestätsbeleidigung, Verrat, Verschwörung, Falschmünzerei und Raubmord gestellt. Gemeinsam war diesen Verbrechen die Gefährdung oder Schädigung des Gemeinwesens. Daher wurde die Verhandlungsführung auch den weltlichen Gerichten übertragen. Prozeßziel war stets das Geständnis und die Verurteilung der Beschuldigten. Um dies zu erreichen, war jedes Mittel recht. So wurden Geständnisse nicht nur durch die Folter erpresst, sondern die Angeklagten wurden auch oft durch falsche Versprechen und doppeldeutige Äußerungen des Richters irregeführt und dadurch zu einem Geständnis verleitet. Hatte ein Richter einer Beschuldigten beispielsweise das Leben verspro­chen, falls sie geständig sei, so hieß es nach erfolgtem Geständnis, er habe natürlich das ewige Leben gemeint. (5)

Obgleich das Geständnis die stärkste Beweiskraft hatte, übernahmen In­dizien, die ja einen Verdacht allererst begründeten, immer mehr die Funktion von Schuldbeweisen. Was galt nun als Indiz ? Alles. Jedes Ver­halten, jedes Wort, jede zufällige Begebenheit war geeignet, als Indiz für die Hexerei und Zauberei einer Person zu dienen. Hier nun einige Indizien, die der Kölner Hexenkommissar Heinrich Schultheiß in seiner "Ausführlichen Instruction wie des greulichen Lasters der Zauberei zu procediren" (1634) als ausreichenden Grund zur Verhaftung, damit letzt­lich auch zu Folter und Verbrennung ansah: "Wenn die Eltern Zauberer waren. Ob die Hexe aus einem Dorf komme, wo viele Hexen waren oder sind. Ob sie von dort weggezogen, als die Verfolgung da begann. Wenn die Nachbarn einen ungern im Haus sehen. Wenn im Hause Knochen oder Hostien gefunden werden. Ob sie gesehn sei auf verdächtigem Ort, wo sie nichts zu schaffen hat." (6) Eines der am häufigsten angeführten Schuldmerkmale war die Tatsache, daß die Hexe sich während oder kurz vor einem Gewitter im Freien aufgehalten hatte. Besondere Frömmigkeit galt als Indiz ebenso wie eine auffallende Nachlässigkeit im Kirchgang oder im Empfang der Sakramente. Ferner machte sich verdächtig, wer sich beim Anblick von Kirchen oder Kreuzen umwandte.

Als Schuldnachweis wurden auch die sog. Hexenproben angesehen. Ange­klagte mussten sich z.B. der Wasserprobe unterziehen. An Händen und Füßen gebunden, wurden sie ins Wasser geworfen, und zusammen mit den Richtern wachte das Volk darüber, ob sie sanken oder oben schwammen. Wenn sie auf dem Wasser schwammen, war der Beweis der Hexerei erbracht, gingen sie unter, so galten sie als unschuldig. Oft angewendet hat man die Nadel­probe. Damit konnten Hexenmale - Narben, Warzen, Leberflecke - nachge­wiesen werden. Der Teufel hatte seinen Dienerinnen das Hexenmal auf dem Hexensabbat eingebrannt, es blutete und schmerzte nicht. Um dies fest­zustellen, stach man mit einem spitzen Gegenstand in das Hexenmal hinein. Fand man indessen kein Hexenmal, war die Angeklagte eine beson­ders treue Teufelsdienerin, denn der Teufel - so die Begründung -"brennt nur den weniger treuen Hexen das Mal ein, nicht aber den Hexen, deren Treue er sicher ist". (7)

Durch Zeugenaussagen konnten Schuldbeweise noch erhärtet werden. Die Denunziation von Mitschuldigen, durch Folter aus den Angeklagten herausgepresst, galt als vollwertige Zeugenaussage. Oft wurde die Befreiung von der Folter versprochen, wenn die Angeklagten eine das Gericht befriedi­gende Anzahl von Mitschuldigen nannten. Suggestivfragen bei den Verhören waren an sich unzulässig, wurden aber dennoch gestellt. Sc erklärt sich auch die ungewöhnliche Übereinstimmung in den Aussagen verschiedener Angeklagter, wie aus den Prozessakten ersichtlich ist. Natürlich fanden sich auch immer wieder Zeugen, deren Aussage die Angeklagten selbst belastete. Man stellte geringe Anforderungen an Qualität und Glaubwür­digkeit der Zeugen und nahm jede Aussage ernst, denn man strebte ja die Verurteilung der Hexe an. Selbst Kinder durften aussagen. So wurden im Jahre 1669 in Schweden 72 Frauen und 15 Jugendliche aufgrund von Aus­sagen vierjähriger Kinder hingerichtet.

Wenn keine Zeugen auftauchten, rührte das nicht etwa zum Freispruch man­gels Beweises, sondern zur Erpressung des Geständnisses auf der Folter. Ursprünglich sollte die Folter den Angeklagten Gelegenheit geben, sich vom Schuldverdacht zu reinigen. Wer die Folter überstanden hatte, ohne zu gestehen, galt fortan als unschuldig. In der Praxis der Hexenprozesse wurde die Folter immer mehr zum Hauptmittel der Beweisführung. Es konnte fast jeder gefoltert werden, ausgenommen "um ihres Ranges willen er­lauchte Menschen, Senatoren, berühmte und ausgezeichnete Leute und deren Nachkommen bis zum dritten Glied. Ferner sind auch in Ehren aus dem Hee­resdienst entlassene Ritter hierher zu beziehen. Aus dem gleichen Grunde sind, wie es scheint, Gelehrte, Advokaten und Studenten in diese Liste zu schreiben." (8) Ebenso sollten Schwangere, Greise und Minderjährige verschont werden. Und doch finden sich aus jeder dieser Gruppen Personen, die man nach ihrer Folterung als Zauberer oder Hexen verbrannt hatte.

Obwohl die Protokollierung der Aussagen auf der Folter untersagt war, hatte sich diese Praxis dermaßen eingebürgert, daß der Schreiber auf zeitgenössischen Abbildungen von Folterszenen so gut wie nie fehlte.

Natürlich stießen die Folterungen und die Durchführung der Hexenprozesse auch auf Ablehnung durch kirchliche und juristische Kreise, aber im Grunde konnte keiner der Prozeßbeteiligten - von den Angeklagten abge­sehen - ein Interesse an "Prozeßreformen" haben. Die Richter waren schlechtbezahlte Beamte, die von ihrem Landesherrn zusätzliche Prämien für verurteilte Hexen erhielten. Sie konnten durch Hexenkommissare er­setzt werden, wenn ihre Verurteilungsquote ihren Fürsten nicht zufrie­denstellte. Die Hexenkommissare hatten kein festes Einkommen und be­stritten ihren Lebensunterhalt unmittelbar mit den für Hinrichtungen ausgesetzten Prämien. Den Landesherren fielen die konfiszierten Güter und Liegenschaften der Verurteilten zu, denn ihr Vermögen hatten die He­xen und Zauberer vom Teufel erhalten. Auch die Erben hatten keinen An­spruch darauf, da kein rechter Christenmensch solcherlei Teufelsgeld besitzen dürfe, dieses vielmehr der Obrigkeit übergeben werden müsse, damit sie es zur Ausrottung der Hexen verwende. Diese Konfiskationen dienten gerade in kleineren Territorien oft der Haushaltsaufbesserung. Nicht genug damit, dass die Verurteilten Leib und Leben verloren, sie mussten auch alle Prozesskosten übernehmen, einschließlich Wirthausrech­nungen und Holz für den Scheiterhaufen. Für wohlhabende Familien bestand die Möglichkeit, sich durch Zahlung einer Schutzgebühr vor der Verwick­lung in einen Hexenprozess zu bewahren. Die Bereicherung an einem Strafprozess war zwar untersagt, aber als mit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges enorme finanzielle Belastungen die Staatskasse drückten, wurde dieses Ideal aufgegeben. (9) Wie Cornelius Loos (1545-1595) treffend be­merkte, waren Hexenprozesse "eine neue Alchimie, die aus Menschenblut Gold" machte. (10)

Den überlieferten Dokumenten zufolge sind seit 1500 bei Hexenprozessen 100 000 Menschen ums Leben gekommen. Nach anderen Schätzungen, liegt die­se Zahl zwischen 200 000 und neun Millionen. Die letzte Hexenhinrichtung in Deutschland wird 1775 vollstreckt. (11)

5. "Die hab ich vil sehen verbrennen zu Heidelberg"

Wenn man den Dokumenten glauben darf, wütete der Hexenwahn in Heidelberg "nur" ein halbes Jahrhundert, nämlich zwischen etwa 1450 und 1500. Dafür kann Heidelberg den traurigen Rekord für sich verbuchen, Schauplatz der frühesten Massenhexenprozesse überhaupt gewesen zu sein. Die Scheiter­haufen wurden außerhalb der Stadtmauern am Neckarufer errichtet, um die Stadt nicht der Gefahr einer Feuersbrunst auszusetzen. Nachdem die anfängliche Hysterie um die Wende zum 16. Jahrhundert abgeklungen war, starb in Heidelberg niemand mehr den Feuertod wegen Hexerei, obwohl in anderen Teilen Europas erst jetzt die Massenverbrennungen begannen, die sich noch 250 Jahre fortsetzten. Im Hexenturm hat wahrscheinlich keine "Hexe" auf ihre Hinrichtung gewartet. Er heißt erst seit 1684 so. Früher nannte man ihn einfach Diebsturm oder Gefängnisturm.

Aber lassen wir einen Augenzeugen aus jener Zeit zu Wort kommen: Mat­thias von Kemnat, den Hofkaplan und Chronisten des Pfälzer Kurfürsten Friedrichs des Siegreichen. In der Biographie seines Herrn nimmt er Stel­lung zum Hexenunwesen: "Die allergrößte Verwirrung und Sekte ist ... die der Unholden, welche nachts auf Besen, Ofengabeln, Katzen, Böcken und auf anderen Dingen, dazu dienend, fahren. Von ihnen habe ich viele ver­brennen sehen in Heidelberg und anderwärts. Das ist die allerverfluch­teste Sekte, und sie gehören ohne Erbarmung mit viel Feuer verbrannt. ... Im Jahre 1475 verbrannte man zwei Frauen auf dem Dilsberg, von denen eine bekannte, daß sie ihren Nachbarn am Kopf krank gemacht habe, denn sie habe ihm ein Haar genommen und in einen Baum gestoßen; dieses Haar in dem Baum fand man später." (12) Auch von anderem Schadenzauber weiß er zu berichten, von tödlichen Salben und Pulvern, die aus den Leichen satangeweihter Kinder gewonnen werden: "Die Salbe brauchen sie dazu: Wenn sie jemanden damit bestreichen, so muß derselbe eines bösen Todes sterben, und zwar plötzlich. Ebenso machen sie Pulver aus den Eingeweiden, der Lunge und der Leber, und so es neblig ist, werfen sie das pulver in den Nebel, der zieht es auf in die Luft. Diese Luft ist nun vergiftet, so daß die Leute plötzlich sterben oder sonst eine Krankheit bekommen, und das ist der Grund, daß in etlichen Dörfern die Pest herrscht, während man in der nächsten Nähe frisch und gesund sein kann." (13)

In der Tat gab es ausreichend Anlass, Hexen des Schadenzaubers zu bezich­tigen. Seuchen, Hungersnöte, Dürren, Überschwemmungen, Unwetter, Erd­beben, Feuersbrünste waren an der Tagesordnung - so ist den Chroniken zu entnehmen. Allein zwischen 1407 und 1491 bricht die Pest ein dutzendmal

in Heidelberg aus. 1470 trägt ein Hochwasser die hölzerne Brücke weg. Im Sommer 1473 macht eine anhaltende Hitzeperiode mit ausgedehnten Wald­bränden der Bevölkerung zu schaffen. Im darauffolgenden Jahr tobt ein Orkan über Europa vom Rhein bis nach Ungarn. 1481 werden die Menschen von Mißernte, Teuerung und Hungersnot heimgesucht, 1491 von Hochwasser und einem strengen Winter. 1501 regnet es rote Kreuze, die erst neun Tage später von den Kleidern verschwinden. Dieser sog. Blutregen wird als Vorbote der Pest gedeutet, die auch im folgenden Jahr tatsächlich auftritt. Heidelberger Hexen müssen also unermüdlich am Werk gewesen sein. (14)

Übrigens hatten sie auch ihren Treffpunkt. Von Kemnat erfahren wir über die Hexe Johanna, die wohl 1447 das erste Opfer der Hexenjagd wird, und über andere Frauen aus der "Versammlung der nachtfahrenden Leute, Unhol­den, Zauberinnen, welche die Katzen und Besen reiten, und man behauptet von denen aus Heidelberg, daß sie über den Heiligenberg auf die Angel­grube und die Kurnau fahren." (15) Die Gegend "Auf der Angelgrube" ist der Paß, der heute "Langer Kirschbaum" heißt, nahe bei Wilhelmsfeld, wo der Abhang, der in den Anfang des Schriesheimer Tales hinabfällt, noch heute den Namen "Angelgrube" trägt. Die Kurnau (= Mühl-au) ist das Schafbachtal, das nach Schönau führt und in dem Mühlen lagen, die für das Kloster Schönau tätig waren. Die Höhe im Westen, die Gegend um den "Münchelpaß", wird heute noch als (Hexen-)Tanzplatz bezeichnet. (16) Der Ausgewogenheit halber soll nicht verschwiegen werden, daß in Heidel­berg einer der wichtigsten Gegner der Hexenprozesse wirkte: Augustin Lerchheimer, 1524 geboren, an der Universität als Professor für Mathe­matik und Philosophie und ein Jahr lang als Rektor tätig. Unter diesem Namen, einem Pseudonym, veröffentlichte er im Jahre 1585 eine kritische Schrift über Hexenprozesse mit dem Titel "Christlich bedencken und erinnerung von Zauberey, woher was und wie vielfeltig sie sei", obwohl er selbst an Zauberei und Hexerei glaubte.

Bei seinem Traktat vermied er jedweden wissenschaftlichen Tenor, wohl um die Aufdeckung seines Pseudonyms noch weiter zu erschweren, denn wer dem Hexenwahn entgegentrat, riskierte selbst angeklagt und verbrannt zu wer­den. Obgleich ein Sammelsurium von Zauber- und Hexengeschichten, war Lerchheimers Schrift als Beitrag zur Humanisierung des Prozeßablaufes gedacht. Die Obrigkeit sollte sich fragen, ob der Hexenprozeß - ein Schnellverfahren mit Einheitstodesstrafe - den Anforderungen der Ge­rechtigkeit genüge. Kritisch beleuchtete er das Nebeneinander von welt­licher und geistlicher Gerichtsbarkeit. Da er die Vorschriften der "Carolina" (17) als allein gültiges Gesetzbuch für den Hexenprozess beachtet wissen wollte, war die Existenz der bischöflichen Gerichte, die auf der Grundlage des "Hexenhammers" Recht sprachen, aus seiner Sicht überflüssig. Hinsichtlich der Prozesspraxis der weltlichen Gerichte setzte er sich für die Abänderung des angewandten Strafprozessrechts ein. Er sprach sich gegen die Anwendung der Folter aus, da diese in vielen Fällen die Grundlage zu Fehlurteilen geschaffen habe. Ebenso missbilligte er die Beweisführung, die stets zu Lasten der Angeklagten gehe. Bedauerlicherweise hatte Lerchheimers Schrift keinen messbaren Einfluß auf die Prozessführung, und der Autor selbst hatte dies wohl vorausge­ahnt. So blieb ihm nichts anderes, als an die Milde und das Gerechtig­keitsgefühl der Richter zu appellieren: "... besser ists zu barmhertzig dann zu rauh zu sein, gerade in so verwirreter, irrsamer und unverständ­licher Sach. Es bestätigen und vergewissern mich in dieser meiner Mei­nung viel hochverständige, gelehrte und ungelehrte Männer, die ob dieser Strenge und Teuffels Brandopfem eein Unwillen, Mißfallen und Abscheu haben. Sie begehren und wünschen, daß eine Milderung und Maß darin ge­halten werde, und daß man solche Weiber eher zum Arzt und Kirchendiener, dann zum Richter oder Schultheiß führe, damit ihnen von ihrem Aberwitz, Unsinnigkeit und Unglauben geholfen werde." (18)

Anmerkungen:

1) Hauschild/Staschen/Troschke: Hexen. Katalog zur Austeilung im Hambur­gischen Museum für Völkerkunde, 10. Aufl. Juni 1979, S. 12 f.

2) Katalog S. 15 ff.

3) Zahlen nach Ré Soupault: Die Hexe als Rivalin der allmächtigen Kir­che? Manuskript einer Radiosendung im Hess. Rundfunk vom 22.10.1986«, S. 10

4) vgl. Katalog S. 38 ff.

5) vgl. M. Hammes: Hexenwahn und Hexenprozesse, Ffm 1977, S. 92 ff.

6) zit. nach M. Hammes, S. 96

7) zit. nach M. Hammes, S. 121

8) zit. nach M. Hammes, S. 133 9) vgl. Hammes S. 233 ff.

10) zit. nach Hannes S. 257

11) Katalog S. 43

12) zit. nach W. von Moers-Messmer: Gastspiel des Teufels in Heidelberg, in 3 fortgesetzten Artikeln der Rhein-Neckar-Zeitung v. 3.-6.1.1975

13) ebenda

14) vgl. L. Merz: Chronik der Ängste und Nöte der Kurpfälzer über 500 Jahre

15) zit. nach W. v. Moers-Messmer, a.a.O.

16) ebenda

17) vgl. Kap. Strafrecht und Strafvollzug in diesem Heft

18) zit. nach Hammes S. 222