IV. Strafordnung im mittelalterlichen Heidelberg

Wer in unseren Tagen auf Heidelbergs Marktplatz verweilt, ahnt kaum, daß zwischen Rathaus und Heiliggeistkirche jahrhundertelang Menschen enthauptet wurden. Da der Marktplatz im Mittelalter ohnehin Zentrum des öffentlichen Lebens war, lag es nahe, ihn auch für den Strafvollzug zu nutzen. Die Hinrichtung fand auf einer erhöhten Plattform statt, die groß genug war, um neben dem Verurteilten und dem Scharfrichter auch die öffentlichen Zeugen und den Priester aufzunehmen. Der Scharfrichter konnte darauf, für die Zuschauer gut sichtbar, aber ohne von diesen behindert zu werden, seines Amtes walten. Seine Tätigkeit galt übrigens als unehrenhaft, doch die folgende Gebührenordnung für Scharfrichter, die im Jahre 1743 von der kurfürstlichen Regierung erlassen wurde und immer noch eine bedeutende Quelle für die mittelalterliche Strafpraxis in Heidelberg darstellt (4), läßt vermuten, daß Angehörige dieses Berufsstandes den Ehrverlust verschmerzen konnten.