Der Gaubegriff

Gau hieß im Altdeutschen "gauwi", eine Bezeichnung, in der bereits der heute noch übliche Begriff "Au" enthalten war, dem fruchtbaren Land am Bach oder Fluss. Meist waren die Gaue nach Bachläufen benannt. Gau war ursprünglich eine Landschaftsbezeichnung. Da der Übergang von einer Landschaft zur anderen allmählich erfolgt, führte das häufig zu Überlagerungen. Nur an breiten Flüssen, wie Rhein oder Neckar, gibt es klare, natürliche Begrenzungen. Im 8. und 9. Jahrhundert wurden Gaubezeichnungen in Urkunden als Lageangabe erstmals erwähnt, wenn Orte den Besitzer wechselten. Der Gau war ursprünglich kein politisches Verwaltungsgebiet. Das änderte sich, als im fränkischen Reich Grafschaften eingeführt wurden, die Verwaltungsfunktionen der Monarchie übernahmen. Die Grafen hatten im Namen des Königs die Gerichtsbarkeit auszuüben, finanzielle Obliegenheiten wahrzunehmen, die waffenfähigen Männer auszusuchen und den Heerbann zu organisieren.