Medienerziehung im Erziehungs- und Bildungszusammenhang

Medienerziehung als schulische Aufgabe ist im Zusammenhang mit den allgemeinen und verbindlichen Erziehungs- und Bildungsvorstellungen zu sehen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Länderverfassungen stellen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in sozialer Verantwortung als Leitidee für den Erziehungs- und Bildungsbereich heraus. Ein sachgerechtes, selbstbestimmtes und kreatives Handeln in sozialer Verantwortung muß infolgedessen die Leitvorstellung für erziehungs- und bildungspolitische Anstrengungen sein, an der sich auch die Medienerziehung orientieren und zugleich messen lassen muß.

Sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives und sozialverantwortlichesHandeln ist in einer von Medien beeinflußten Welt an bestimmten Bedingungen gebunden:

Kinder und Jugendliche, die aus ihrer Lebenssituation heraus Zuneigung und Achtung erfahren haben, können eher eine positive emotionale Entwicklung durchlaufen als Kinder und Jugendliche, die in ihrer Umwelt auf Ablehnung stoßen. Wer zudem aufgrund seines Wissens- und Erfahrungsstandes Informationen und Unterhaltung in ihren unterschiedlichen Formen einschätzen kann, wird eher sachgerecht und selbstbestimmt mit Medien umgehen als jemand, der nicht über solche Kenntnisse verfügt. Jugendliche, die Handlungsalternativen gedanklich verarbeiten können und diese nicht nur aus egozentrischer Perspektive oder im Hinblick auf bestimmte Gruppen bewerten, werden Medien kreativer und sozialverantwortlicher nutzen als Jugendliche, die nur wenig Förderung bei der Entwicklung ihrer Urteilsfähigkeit und ihres Wertebewußtseins erfahren haben.

Für die Medienerziehung hat dies zur Folge, daß sie von der Lebenssituation, von den kommunikativen Bedingungen, von der Bedürfnislage sowie vom jeweils gegebenen Entwicklungs- und Erfahrungsstand ausgehen muß. Zudem sollte sie gesellschaftliche Zusammenhänge und Erfordernisse einer demokratischen Gesellschaft (Toleranz im Zusammenleben, langfristige Ziele wie Umweltschutz etc.) in der Konzeption der jeweiligen Vorhaben möglichst mit einschließen.